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Ihr Autopickerl bzw. Ihre § 57a Überprüfung müssen Sie regelmäßig erneuern. Die Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges zu überprüfen. Unser professionelles Team übernimmt die Überprüfung sehr gerne für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Maßgebend für die Überprüfung ist grundsätzlich der Monat der Erstzulassung. Für PKW und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen legt die 3-2-1-Regelung die Kontrollintervalle fest. Dies bedeutet eine erste Begutachtung nach 3 Jahren, die zweite nach 2 Jahren und ab dem dritten Jahr muss das Autopickerl jährlich gemacht werden.

Ist Ihr Pickerl fällig? Dann vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns!